Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis über alle Grundstücke. In einem Grundbuch werden die Eigentumsverhältnisse an den jeweiligen Grundstücken und natürlich auch die auf den Grundstücken liegenden Lasten wie zum Beispiel Hypotheken dargestellt. Es können mit dem Eigentum auch die damit verbundenen Rechte im Grundbuch eingetragen sein.
Was ist ein Auszug aus dem Grundbuch?
Ein Auszug aus dem Grundbuch ist eine Abschrift der gesamten Eintragungen in einem Grundbuch. Dieser Auszug aus dem Grundbuch wird zum Beispiel für die Beleihungsprüfung durch die Beleihungsunterlagen sowie vor dem Kauf einer Immobilie benötigt. Wurde ein sehr großes und auch berechtigtes Interesse an dem Auszug des Grundbuches nachgewiesen können über die Einsichtnahme hinaus auch Abschriften des Grundbuches beantragt werden. Diese Grundbuchabschriften können natürlich auch durch einen Notar beglaubigt werden.
Was steht alles in einem Auszug aus dem Grundbuch?
Aufschrift oder Deckblatt
- Name des zuständigen Amtsgerichtes
- Grundbezirk
Eigentümer Abteilung 1 des Grundbuchauszuges
- Eigentümer
- Datum
- Grund des Eigentumsüberganges wie zum Beispiel Vererbung, Übereignung, Zuschlagserteilung in der Zwangsversteigerung
Lasten und Beschränkungen Abteilung 2
Lasten
- Grunddienstbarkeiten
- Vormerkungen
- Widersprüche
- Wohnrechte
- Nutzungsrechte
- Erbbaurechte
- Vorkaufsrechte
Beschränkungen
- Vermerke über die Insolvenz
- Sanierung
- Nacherbfolge
- Zwangsversteigerung
- Regelungen bei Eigentumswohnungen
Grundpfandrechte Abteilung 3
- Hypotheken
- Grundschulden
- Rentenschulden
Wie wird der Auszug aus dem Grundbuch beantragt?
Ich kann den Auszug aus dem Grundbuch beim zuständigen Grundbuchamt der jeweiligen Stadt beantragen. Wenn ich mir aber den ganzen Stress ersparen möchte beantrage ich den Auszug aus dem Grundbuch bequem über das Internet von zu Hause aus.